Für Einkauf, Compliance und Rechtsabteilung

Zusammenarbeit ohne Statusrisiko

Diese Seite fasst zusammen, was Sie für Ihre Lieferantenprüfung brauchen: wie wir aufgestellt sind, wie wir arbeiten und welche Nachweise wir beibringen. Wenn danach Fragen offen sind, beantworten wir sie direkt – auch schriftlich für Ihre Akte.

Kurz gesagt

Das Ingenieurbüro Embedded ist ein eingerichtetes freiberufliches Ingenieurbüro mit eigenem Firmengebäude, eigenem Labor und mehreren parallelen Auftraggebern. Sie beauftragen ein Unternehmen, das seine Arbeit selbst organisiert und für das Ergebnis einsteht – nicht eine Person, die Ihrer Weisung unterliegt. Damit fehlen die Merkmale, auf die es bei der Statusbeurteilung ankommt.

Warum die Frage überhaupt gestellt wird

Die Sorge ist berechtigt – sie trifft nur ein anderes Modell als unseres.

Das riskante Muster

Eine Einzelperson arbeitet über Monate nach Stundensatz im Kundenbüro, an einem festen Schreibtisch, mit der Ausstattung des Kunden, eingebunden in dessen Abläufe und Besprechungen – ohne eigenes Risiko und ohne abgrenzbares Werk. Genau diese Konstellation bewerten Prüfstellen und Sozialgerichte regelmäßig als abhängige Beschäftigung. Die Folgen trägt überwiegend der Auftraggeber: Beitragsnachforderungen für bis zu vier Jahre, Säumniszuschläge, Haftungsfragen.

Unser Modell

Wir sind ein Betrieb mit eigener Infrastruktur, der Entwicklungsaufgaben übernimmt und für seine Arbeit einsteht. Sie entsteht überwiegend in unserem Labor in Bruchsal, mit unseren Werkzeugen, nach unserer Zeiteinteilung. Sie beauftragen Systemarchitektur, Hardware, Firmware oder einen Prüfaufbau – nicht Anwesenheit in Ihrem Haus.

Die Prüfkriterien im Einzelnen

Die Statusbeurteilung fragt nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse. So sieht dieses Bild bei uns aus:

Eigene Betriebsstätte und Betriebsmittel?
Eigenes Firmengebäude in Bruchsal mit Labor, Messtechnik, Fertigungs- und Prüfmitteln. Entwicklungsrechner, Lizenzen und Werkzeuge sind unsere – wir arbeiten nicht auf Ihrer Ausstattung.
Mehrere Auftraggeber?
Wir arbeiten dauerhaft parallel für mehrere Industriekunden, dazu kommen eigene Entwicklungsvorhaben. Es gibt keine wirtschaftliche Abhängigkeit von einem einzelnen Auftraggeber.
Weisungsfreiheit?
Wir bestimmen selbst, wer wann woran arbeitet, und wie das vereinbarte Ergebnis entsteht. Fachliche Abstimmung ja – Weisungen zu Arbeitszeit, Arbeitsort oder Arbeitsablauf nehmen wir nicht entgegen.
Keine Eingliederung in Ihre Organisation?
Wir arbeiten aus unserem Betrieb heraus, überwiegend remote. Kein fester Arbeitsplatz bei Ihnen, keine Teilnahme an internen Abläufen wie Urlaubsplanung, Schichten oder Mitarbeitergesprächen. Termine vor Ort finden als Besuche statt, nicht als Anwesenheitspflicht.
Unternehmerisches Risiko?
Wir tragen Investitionen in Gebäude, Labor und Lizenzen, kalkulieren unsere Preise selbst und haften für unsere Ergebnisse. Bei Fehlleistungen bessern wir auf eigene Kosten nach.
Keine persönliche Leistungspflicht?
Beauftragt wird das Ingenieurbüro, nicht eine bestimmte Person. Wir entscheiden, wer die Arbeit ausführt, und können Aufgaben intern anders verteilen oder Fachleistungen zukaufen.
Eigener Marktauftritt?
Eigene Firmierung, Website, Veröffentlichungen, Messeauftritte und Akquise. Wir treten als Unternehmen am Markt auf, nicht als vermittelte Arbeitskraft.

Drei Punkte, die oft missverstanden werden

Was in Statusgesprächen regelmäßig für Stirnrunzeln sorgt – und warum es unbedenklich ist.

Abrechnung nach Aufwand

Entwicklung ist der Weg zu etwas, das es noch nicht gibt – sonst könnten Sie es fertig kaufen. Wo das Ergebnis zu Beginn nicht abschließend beschreibbar ist, arbeiten wir in Arbeitspaketen mit Schätzung, Fortschrittsberichten und Abrechnung nach Aufwand. Das ist bei Forschung und Entwicklung der Normalfall. Für die Statusbeurteilung ist die Abrechnungsform allein kein Kriterium – entscheidend bleibt, wer weisungsbefugt ist und wer die Arbeit organisiert.

Beauftragung über Einkaufsplattformen und Projektvermittler

Viele Unternehmen kaufen Entwicklungsleistungen ausschließlich über Rahmenverträge, Lieferantenportale oder Projektvermittler ein. Diesen Weg gehen wir mit, er ist Teil Ihres Einkaufsprozesses. An der Sache ändert er nichts: Leistungserbringer bleibt das Ingenieurbüro Embedded mit eigenem Betrieb, eigenen Betriebsmitteln und eigener Organisation.

Arbeit vor Ort

Für Inbetriebnahmen, Messungen und Workshops sind wir bei Ihnen – das gehört zur Sache. Solche Einsätze sind terminiert und zweckgebunden. Sie führen weder zu einem festen Arbeitsplatz noch zur Eingliederung in Ihre Abläufe.

Transparenz bei den Kosten

Was ein Vermittler kostet

Wird über einen Projektvermittler oder ein Lieferantenportal eingekauft, kommt dessen Aufschlag auf den Satz. Personaldienstleister nennen dafür selbst Spannen von 10 bis 40 Prozent – je kürzer der Einsatz und je dringender die Besetzung, desto höher. Das ist deren Geschäftsmodell und für Sie häufig der vorgegebene Beschaffungsweg; wir gehen ihn mit.

Wenn Sie diese Seite lesen, haben Sie uns bereits gefunden. Die Leistung, für die der Aufschlag steht – das Suchen und Zusammenbringen –, haben Sie damit selbst erbracht. Wo eine Direktbeauftragung möglich ist, zahlen Sie sie also ein zweites Mal.

Wir sagen Ihnen offen, was wir selbst berechnen und wie sich unser Satz zusammensetzt. Was ein Vermittler darauf aufschlägt, legt er fest – und ob er es Ihnen nennt, ebenfalls. Unsere Konditionen ihm gegenüber unterliegen der Vertraulichkeit; wir können sie nicht einseitig weitergeben.

Fragen Sie dort nach getrennter Ausweisung von Honorar und Marge. Seriöse Anbieter legen das offen. Und prüfen Sie, ob Ihre Einkaufsrichtlinie eine Direktbeauftragung zulässt – oft ist der Umweg reine Gewohnheit. Wo bestehende Rahmenverträge etwas anderes vorsehen, halten wir uns selbstverständlich daran.

Spanne nach Angaben von Personaldienstleistern (Branchenveröffentlichungen 2025/2026). Eine amtliche Statistik zu Vermittlungsmargen gibt es nicht; im Einzelfall entscheidet die Vereinbarung mit Ihrem Dienstleister.

Was in unserem Satz steckt

Entwicklung und besonders Vorentwicklung heißt, Technologien zu beherrschen, bevor sie im Projekt gebraucht werden. Das ist kein Nebeneffekt, sondern Voraussetzung – und es kostet Zeit und Geld:

  • Fortbildung und Einarbeitung in neue Verfahren, Normen und Werkzeuge
  • Labor, Messtechnik, Prüfmittel und deren Instandhaltung
  • Entwicklungswerkzeuge und Lizenzen
  • Eigene Vorhaben, in denen wir Neues erproben, bevor es in Kundenprojekte geht

Wer nur den Stundensatz vergleicht, vergleicht das Falsche. Entscheidend ist, wie schnell jemand zu einem tragfähigen Ergebnis kommt.

Wo unsere Grenze verläuft

  • Keine Arbeitnehmerüberlassung – unsere Leute arbeiten nicht unter Ihrer Leitung und Weisung in Ihrem Betrieb. Dafür bräuchte es eine Überlassungserlaubnis, die wir bewusst nicht haben.
  • Kein Ersatz für eine feste Stelle – wer dauerhaft eine Arbeitskraft im eigenen Team braucht, sollte einstellen oder einen Personaldienstleister beauftragen.

Der Unterschied ist nicht die Vertragsform, sondern die Führung: Wir organisieren unsere Arbeit selbst und verantworten das Ergebnis. Was fachlich zu tun ist, stimmen wir mit Ihnen ab – wie und von wem es getan wird, entscheiden wir.

Was Ihnen Sicherheit gibt

Klarer Auftragsrahmen

Jeder Auftrag beschreibt Ziel, Arbeitspakete und Verantwortlichkeiten – bei abgrenzbaren Aufgaben mit Abnahmekriterien, bei ergebnisoffener Entwicklung mit Zielsetzung, Schätzung und Fortschrittsberichten. Beides ist sauber dokumentiert und für die Zusammenarbeit ohnehin sinnvoll.

Unterlagen für Ihre Prüfung

Nachweis der freiberuflichen Tätigkeit als Ingenieurbüro, USt-IdNr., Betriebshaftpflicht, Angaben zu Betriebsstätte, Ausstattung und Auftraggeberstruktur – alles, was Ihr Einkauf oder Ihre Rechtsabteilung für die Lieferantenprüfung braucht.

Statusfeststellung auf Wunsch

Seit 2022 lässt sich der Erwerbsstatus bei der Deutschen Rentenversicherung schon vor Beginn der Tätigkeit klaren (Prognoseentscheidung nach § 7a SGB IV). Wenn Sie das möchten, gehen wir diesen Weg gemeinsam – wir haben nichts zu verbergen.

Gelebte Praxis statt Papier

Maßgeblich ist nicht die Überschrift des Vertrags, sondern wie tatsächlich gearbeitet wird. Deshalb achten wir auch im Alltag darauf: eigene Werkzeuge, eigene Zeiteinteilung, Ergebnisverantwortung.

Ein Gedanke zum Schluss

Was uns rechtlich unabhängig macht, ist zugleich der Grund, warum sich der externe Blick lohnt. Nicht eingegliedert zu sein, ist kein juristischer Kunstgriff – es ist die Arbeitsgrundlage: Wer aus mehreren Projekten und Branchen kommt, sieht Dinge, die aus einem Unternehmen heraus schwer zu erkennen sind. Die Distanz, auf der Ihre Rechtsabteilung besteht, ist dieselbe, die unseren Beitrag wertvoll macht.

Stammdaten für Ihre Lieferantenanlage

Damit Sie nicht nachfragen müssen:

Firmierung
Ingenieurbüro Embedded, Inhaber Dipl.-Ing. Holger Fürstenberger
Rechtsform
Freiberufliches Ingenieurbüro (Einzelunternehmen). Ingenieure zählen zu den Katalogberufen nach § 18 EStG – es besteht daher kein Gewerbebetrieb, folglich gibt es weder eine Gewerbeanmeldung noch einen Handelsregistereintrag.
Anschrift
Zeiloch 17, 76646 Bruchsal, Deutschland
USt-IdNr.
DE249719206
Kontakt
+49 721 132 094-0 · info@ib-embedded.de
Betriebsstätte
Eigenes Firmengebäude mit Entwicklungslabor, Messtechnik und Prüfmitteln
Leistungen
Entwicklung von Embedded-Systemen: Systemarchitektur, Elektronik, Firmware, Serienüberführung, End-of-Line-Test

Weitere Nachweise – Nachweis der freiberuflichen Tätigkeit, Betriebshaftpflicht, Angaben zu Auftraggeberstruktur und Ausstattung – stellen wir auf Anforderung bereit. Ihren Lieferantenfragebogen füllen wir aus und senden ihn mit den Anlagen zurück. Felder, die auf Gewerbebetriebe zugeschnitten sind (Handelsregisternummer, Gewerbeanmeldung), lassen wir mit dem entsprechenden Vermerk offen.

Fragen aus Einkauf oder Rechtsabteilung?

Schicken Sie uns Ihren Lieferantenfragebogen oder Ihren Kriterienkatalog an info@ib-embedded.de. Wir füllen ihn aus, legen die Nachweise bei und beantworten Rückfragen schriftlich – oder im direkten Gespräch mit Ihren Fachabteilungen.

Termin vereinbaren

Diese Seite beschreibt unsere Arbeitsweise und die Kriterien, an denen der Erwerbsstatus beurteilt wird. Sie ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Maßgeblich ist stets das Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse; verbindlich klären lässt es sich im Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV. Stand: September 2026.